Eis­ordnung

Eisordnung
Grazer Winterwelt

Diese „Eisordnung“ ist unbedingt einzuhalten.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Nutzung des gesamten Betriebsgeländes sowie der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr!

Für allfällige Unfälle übernehmen wir keine Haftung!

Eltern haften für ihre Kinder.

Es wird empfohlen Helme zu tragen. Diese können bei uns ausgeliehen werden.

Die Eisfläche ist glatt, daher besteht Rutschgefahr. Rutschgefahr besteht auch im Bereich der Kühlleitungen und Aggregate sowie auf dem Zuschauerareal. Daher ist im gesamten Betriebsgelände/Veranstaltungsbereich auf Glatteis zu achten!

Verhalten Sie sich bitte auf der Eisfläche rücksichtsvoll und laufen Sie umsichtig und risikofrei für sich selbst und andere. Dies gilt besonders gegenüber Kindern und Anfängern.

Bei Schulklassen sorgen die Aufsichtspersonen und bei Vereinen die Funktionäre für die Einhaltung der Regeln und des Jugendschutzgesetzes.

Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten oder die von Ihnen beauftragten Personen für die Einhaltung der Regeln und des Jugendschutzgesetzes zu sorgen.

Die Benutzung ist nur mit gültiger Eintrittskarte zulässig.

Das Rauchen ist nicht gestattet.

Wenn Sie Schlittschuhen ausleihen, ist ein Pfand zu hinterlegen. Als „Pfand“ werden nur Ausweispapiere mit Lichtbild akzeptiert. Ersatzweise können auch € 25,- pro Paar Schlittschuhe hinterlegt werden.

Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Privatsachen (insbesondere in der Garderobe) wird keine Haftung übernommen.

Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe. Für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlittschuhe haftet der Ausleihende. Bei Verlust der Schlittschuhe sind diese in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.

Werfen Sie bitte Ihren Abfall in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter.

Helfen Sie uns bitte dabei, die Eisbahn im besten Zustand zu erhalten!

Bitte melden Sie Unfälle sofort dem Eismeister.

Untersagt ist im Einzelnen:

Das Betreten der Eisfläche mit Straßenschuhen und/oder Kinderwagen

Das Zerstören der Eisfläche

Das werfen von Gegenständen (z.B. Schneebälle) und/oder Zigarettenkippen auf die Eisfläche

Sich auf die Eisbande zu setzen oder darauf zu stellen

Verzehren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche

Mit Leihschlittschuhen außerhalb des Betriebsgeländes zu gehen

Alkoholisiert oder andersartig berauscht die Eisfläche zu betreten oder zu nutzen

Gegenstände, z.B. Waffen, Messer, Knüppel usw., die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, mitzuführen

Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, zu besteigen oder zu übersteigen

Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind zu betreten

Gegenstände oder Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Veranstaltungsfläche bzw. die Besucher-bereiche zu werfen bzw. zu schütten

Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben

Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Sportgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen

Alkoholische Getränke jeglicher Art mitzuführen

Tiere mitzuführen

COVID:

ACHTUNG: Die gültigen Covid-Bestimmungen sind einzuhalten!

Die Missachtung der Eisordnung
zieht einen Verweis vom Gelände ohne Erstattung der Kosten nach sich!

Grazer Winterwelt

Der Eislauftraum am Fuße des Schlossbergs wartet auf Sie!