Eisordnung
Grazer Winterwelt
Diese „Eisordnung“ ist unbedingt einzuhalten.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Nutzung des gesamten Betriebsgeländes sowie der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr!
Für allfällige Unfälle übernehmen wir keine Haftung!
Eltern haften für ihre Kinder.
Es wird empfohlen Helme zu tragen. Diese können bei uns ausgeliehen werden.
Die Eisfläche ist glatt, daher besteht Rutschgefahr. Rutschgefahr besteht auch im Bereich der Kühlleitungen und Aggregate sowie auf dem Zuschauerareal. Daher ist im gesamten Betriebsgelände/Veranstaltungsbereich auf Glatteis zu achten!
Verhalten Sie sich bitte auf der Eisfläche rücksichtsvoll und laufen Sie umsichtig und risikofrei für sich selbst und andere. Dies gilt besonders gegenüber Kindern und Anfängern.
Bei Schulklassen sorgen die Aufsichtspersonen und bei Vereinen die Funktionäre für die Einhaltung der Regeln und des Jugendschutzgesetzes zu sorgen.
Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten oder die von Ihnen beauftragten Personen für die Einhaltung der Regeln und des Jugendschutzgesetzes zu sorgen.
Die Benutzung ist nur mit gültiger Eintrittskarte zulässig.
Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist sowohl im Umkleidebereich als auch auf der Eisfläche einzuhalten.
Im gesamten überdachten Areal ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Registrierung: Dies ist unerlässlich um die Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 zur Kontaktpersonennachverfolgung einhalten zu können!
Untersagt ist im Einzelnen:
Das Betreten der Eisfläche mit Straßenschuhen
Das Zerstören der Eisfläche
Das werfen von Gegenständen und/oder Zigarettenkippen auf die Eisfläche
Sich auf die Eisbande zu setzen oder darauf zu stellen
Verzehren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
Mit Leihschlittschuhen außerhalb des Betriebsgeländes zu gehen
Alkoholisiert oder andersartig berauscht die Eisfläche zu betreten oder zu nutzen.
Verboten ist:
Gegenstände, z.B. Waffen, Messer, Knüppel usw., die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, mitzuführen
nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, zu besteigen oder zu übersteigen
Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind zu betreten
Gegenstände oder Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Veranstaltungsfläche bzw. die Besucher-bereiche zu werfen bzw. zu schütten
bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Sportgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
alkoholische Getränke jeglicher Art mitzuführen
Tiere mitzuführen
Wenn Sie Schlittschuhen ausleihen, ist ein Pfand zu hinterlegen. Als „Pfand“ werden nur Ausweispapiere mit Lichtbild akzeptiert. Ersatzweise können auch € 25,- pro Paar Schlittschuhe hinterlegt werden.
Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Privatsachen (insbesondere in der Garderobe) wird keine Haftung übernommen.
Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe. Für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlittschuhe haftet der Ausleihende bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Werfen Sie bitte Ihren Abfall und Zigarettenkippen in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Helfen Sie uns bitte dabei, die Eisbahn im besten Zustand zu erhalten!
Die Missachtung der Eisordnung zieht einen Verweis vom Gelände nach sich
Bitte melden Sie Unfälle sofort dem Eismeister.