Eisordnung
Grazer Winterwelt
- Diese „Eisordnung“ ist unbedingt einzuhalten.
- Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Nutzung des gesamten Betriebsgeländes sowie der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr!
- Für allfällige Unfälle übernehmen wir keine Haftung!
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Es wird empfohlen Helme zu tragen. Diese können bei uns ausgeliehen werden.
- Die Eisfläche ist glatt, daher besteht Rutschgefahr. Rutschgefahr besteht auch im Bereich der Kühlleitungen und Aggregate sowie auf dem Zuschauerareal. Daher ist im gesamten Betriebsgelände/Veranstaltungsbereich auf Glatteis zu achten!
- Verhalten Sie sich bitte auf der Eisfläche rücksichtsvoll und laufen Sie umsichtig und risikofrei für sich selbst und andere. Dies gilt besonders gegenüber Kindern und Anfängern.
- Bei Schulklassen sorgen die Aufsichtspersonen und bei Vereinen die Funktionäre für die Einhaltung der Regeln und des Jugendschutzgesetzes.
- Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten oder die von Ihnen beauftragten Personen für die Einhaltung der Regeln und des Jugendschutzgesetzes zu sorgen.
- Die Benutzung ist nur mit gültiger Eintrittskarte zulässig.
- Das Rauchen ist nicht gestattet.
- Wenn Sie Schlittschuhen ausleihen, ist ein Pfand zu hinterlegen. Als „Pfand“ werden nur Ausweispapiere mit Lichtbild akzeptiert. Ersatzweise können auch € 25,- pro Paar Schlittschuhe hinterlegt werden.
- Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Privatsachen (insbesondere in der Garderobe) wird keine Haftung übernommen.
- Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe. Für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlittschuhe haftet der Ausleihende. Bei Verlust der Schlittschuhe sind diese in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.
- Werfen Sie bitte Ihren Abfall in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter.
- Helfen Sie uns bitte dabei, die Eisbahn im besten Zustand zu erhalten!
- Bitte melden Sie Unfälle sofort dem Eismeister.
Untersagt ist im Einzelnen:
- Das Betreten der Eisfläche mit Straßenschuhen und/oder Kinderwagen
- Das Zerstören der Eisfläche
- Das werfen von Gegenständen (z.B. Schneebälle) und/oder Zigarettenkippen auf die Eisfläche
- Sich auf die Eisbande zu setzen oder darauf zu stellen
- Verzehren von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
- Mit Leihschlittschuhen außerhalb des Betriebsgeländes zu gehen
- Alkoholisiert oder andersartig berauscht die Eisfläche zu betreten oder zu nutzen
- Gegenstände, z.B. Waffen, Messer, Knüppel usw., die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, mitzuführen
- Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, zu besteigen oder zu übersteigen
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind zu betreten
- Gegenstände oder Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Veranstaltungsfläche bzw. die Besucher-bereiche zu werfen bzw. zu schütten
- Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
- Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Sportgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
- Alkoholische Getränke jeglicher Art mitzuführen
- Tiere mitzuführen
Die Missachtung der Eisordnung
zieht einen Verweis vom Gelände ohne Erstattung der Kosten nach sich!
